Artikel: Desinfektion von Trinkwasseranlagen
Für die Einhaltung rechtlicher Hygienevorgaben
Gemäß § 5 l TrinkwV dürfen im Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten sein, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.
Wasser stellt ein besonders geschütztes Naturgut dar. Für den Betrieb von Trinkwasser-Füllanlagen bestehen daher sehr hohe Ansprüche an Sauberkeit und Hygiene. So sind stationäre Trinkwasseranlagen in einem Rythmus von 6 Monaten zu desinfizieren, mobile Trinkwasseranlagen alle 3 Monate. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 291 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V..
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